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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2012 / 2013 für soziale bedürftige NÖ BürgerInnen zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten: ·
-) BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
-) BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
-) BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
-) Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Der Antrag kann bis spätestens 30. April 2013 samt den erforderlichen Einkommensnachweis bei der Marktgemeinde Pernersdorf gestellt werden.
19.10.2012
Text und Bilder aus: https://www.pernersdorf.gv.at
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