HEIZKOSTENZUSCHUSS

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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2012 / 2013 für soziale bedürftige NÖ BürgerInnen zu gewähren.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten: ·

-) BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)

-) BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind   und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

-) BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

-) Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Der Antrag kann bis spätestens 30. April 2013 samt den erforderlichen Einkommensnachweis bei der Marktgemeinde Pernersdorf gestellt werden.

19.10.2012